Zahnärztlicher Notfall

Gewalteinwirkungen auf Gesicht, Kiefer und Zähne, Schläge, Stürze und Unfälle zeigen nach aussen nicht unbedingt Verletzungen, können aber Knochen oder Zahnsubstanz (Zahnkeime!) trotzdem geschädigt haben. Eine Anmeldung des Ereignisses bei der Unfallversicherung zur Deckung der Spätfolgen ist insbesondere bei Kindern sehr empfehlenswert.

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte der SSO Aargau sind in den zahnmedizinischen Notfalldienst eingebunden. Benachrichtigen Sie in einem Notfall zuerst Ihre eigene Zahnärztin/Ihren eigenen Zahnarzt. An Wochenenden (Freitag bis Sonntag) und Feiertagen gibt Ihnen die Notfallnummer der medizinischen Notrufzentrale unter

Telefon 0848 261 261

die Koordinaten des diensthabenden Zahnarztes bekannt.

Notfall-Tarif

An Sonn- und Feiertagen sowie nachts darf der Zahnarzt einen Konsultationszuschlag verrechnen. Es lohnt sich, in nicht dringenden Fällen bis zum nächsten Werktag zu warten. Werden Sie vom diensthabenden Notfallzahnarzt behandelt, müssen Sie zudem meistens Barzahlung leisten. Verlangen Sie Auskunft am Telefon.

Zahnunfall und Traumatologie

Verletzungen und Massnahmen
  • Abschlagen von kleineren Zahnteilen (ohne Schmerzen): Kein Notfall, werktags beim Zahnarzt Termin vereinbaren.
  • Abschlagen von grösseren Zahnteilen (mit Schmerzen, ev. Blutpunkt am Restzahn sichtbar), mit und ohne Beteiligung der Lippen oder Weichteile: Hauszahnarzt oder Notfallzahnarzt anrufen. Der Zahnnerv kann sich entzünden.
  • Vollständiges Abschlagen von Zähnen auf Zahnfleischhöhe (Wurzel evtl. noch im Knochen): Sofort Zahnarzt aufsuchen; der Erhalt der Wurzel oft noch möglich.
  • Zahn mit Wurzel ausgeschlagen: Sofort Zahn aufsuchen, Wurzel keinesfalls berühren und nicht reinigen. Zahn in Milch legen (notfalls in den Mund nehmen und sofort Zahnarzt oder kieferchirurgische Klinik aufsuchen). Geschieht dies innerhalb einer Stunde (Zahn darf nie trocken sein), sind die Chancen auf ein Wiedereinsetzen und Anwachsen gegeben (ev. Dentosafe in Apotheke holen, Zahn kann in dieser Flüssigkeit bis 24 Std überleben).
  • Abweichbewegungen oder Blockierung beim Öffnen oder Schliessen des Mundes (mit Schmerzen): Brüche im Unterkieferknochen möglich, ebenso ein Nichtaufeinanderpassen der Zahnreihen. Kieferchirurgische Klinik in grösserem Spital oder chirurgisch gut ausgebildeten Zahnarzt aufsuchen (eine Vororientierung am Telefon ist wichtig).
Infektionen und Massnahmen
  • Sie spüren keine Schwellung der Weichgewebe und können je nach Schmerzen selber entscheiden, ob ein Soforttermin beim Zahnarzt nötig ist (ev. telefonisch nachfragen).
  • Eine Schwellung oder ein Spannungsgefühl hat sich sehr schnell entwickelt: Unverzüglich einen Zahnarzt konsultieren (Eiteransammlung).
  • Zahn reagiert auf süss und warm, kalte Getränke lindern die Empfindlichkeit jedoch etwas. Dies lässt auf eine Entzündung des Zahnnervs schliessen. Unterlässt man den Besuch beim Zahnarzt, kann der Schmerz nach einigen Tagen verschwinden (Zahnnerv abgestorben). In der Folge tritt der Schmerz beim Beissen auf und endet unter Umständen in einer massiven Schwellung in dieser Zahnregion: Zahnarzt konsultieren, eine Behandlung ist je nach Schmerzen sofort oder baldmöglichst notwendig, auch wenn die Schmerzen verschwinden.
  • Zahn ist klopfempfindlich und/oder erscheint beim Beissen als «zu hoch»
  • Verhalten: Nervenentzündung. Wurzelbehandlung je nach Schmerzempfinden sofort oder baldmöglichst.
  • Probleme beim Zahndurchbruch: Insbesondere bei Jugendlichen (Weisheitszähne) um das 20. Altersjahr: Schmerzen, Schwellung, Mundöffnung eingeschränkt: Zahnarzt aufsuchen, eine Taschenspülung ist nötig.
  • Unbehandelte Zahnfleischprobleme (sie verschlechtern sich oft praktisch unbemerkt, enden häufig auch mit akuten Schwellungen: Zahnarzt sofort oder baldmöglichst aufsuchen.

Füllungsfrakturen

Schmerzlose Füllungsfrakturen müssen nicht unbedingt am gleichen Tag behoben werden. Die Kavität eventuell mit einem Kaugummi auffüllen, damit die Zunge nicht verletzt wird: Baldmöglichsten Termin für Provisorium oder definitive Füllung vereinbaren.

Mundhygiene

Prophylaxe ist das Wichtigste!

Zur Verhütung von Zahnschäden gelten folgende vier Merkpunkte:
  • Mundhygiene
  • Fluoridprophylaxe
  • Ernährungsprophylaxe
  • Kontrolle beim Zahnarzt

Die persönliche Mundhygiene ist entscheidend für die Gesundheit von Zähnen und Mund. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen und Unsicherheit direkt anzusprechen. Gerne informieren, beraten und begleiten wir Sie!

Tägliche Mundhygiene

Erwachsene

Entscheidend bei der Zahnreinigung sind Systematik, Technik und die Dauer.

Wann, wie und womit Sie Ihre Zähne am besten reinigen, erfahren Sie bei Ihrem nächsten Dentalhygiene-Besuch.

Kinder- und Jugendzahnpflege

Für Kinder und Jugendliche können folgende Pflegeempfehlungen gemacht werden:

  • Jährliche Karieskontrolle (Röntgenbild)
  • Mundhygiene-Instruktionen durch Prophylaxeassistentin, auch in der Schule
  • Kieferorthopädische Kontrolle, erstmals ca. im 8./9. Altersjahr
  • Konservierende Behandlung der Milchzähne mittels Füllungen/Laser

Fluoridprophylaxe

Wirkung auf den Schmelz
  • Förderung der Remineralisation
  • Bildung einer Deckschicht
Wirkung auf die Bakterien
  • Hemmung der Säurebildung
  • Hemmung der Plaque-Neubildung
  • Aufbau eines Fluoriddepots
  • Bekämpfung von Zahnhalsüberempfindlichkeit

Ernährungsprophylaxe

Wählen Sie eine zuckerarme, ausgewogene Ernährung mit zuckerfreien Getränken.

  • Zwischenmahlzeiten ohne Zucker
  • Auf versteckten Zucker achten
  • Zahnschonende Süssigkeiten wählen
  • Auch Säure kann Ihren Zähnen schaden (mit Zähneputzen warten; besser nur eine Mundspüllösung verwenden)

Kontrolle beim Zahnarzt

Ein- bis zweimal jährlich oder öfter, individuell nach Kariesrisiko oder Zahnfleischerkrankung.

Bei einem Kontroll-Besuch werden

  • Plaque und Zahnstein entfernt
  • mittels Röntgenbilder versteckte Karies entdeckt
  • auf gefährdete Stellen hingewiesen
  • Anzeichen einer Zahnfleischerkrankung festgestellt
  • bei Kindern und Jugendlichen die Zahnstellung überprüft

Zahnarzttarif / Taxpunktwerte

Die Praxen der ARGODENTIS sind als Mitgliederpraxen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO verpflichtet, mit dem Tarif «Dentotar» abzurechnen. Die zahnärztliche Arbeit wird in verschiedene Arbeitsschritte aufgegliedert, die einzeln mit Taxpunkten beziffert werden. Diese widerspiegeln in etwa den Zeitaufwand, der für die entsprechende Leistung benötigt wird. Der Taxpunktwert beruht auf regionalen Faktoren, berücksichtigt den Leistungsträger (Versicherung) und die Kompetenz der Praxis. Er muss im Wartezimmer der Praxis gut sichtbar angeschlagen sein. Verlangen sie immer eine Kostenschätzung!

Die Taxpunktwerte unserer Praxen finden Sie unter «Standorte»:

Aarburg

Frick

Niedergösgen

Reinach

Schöftland